Blue Cap AG: Gericht lehnt Antrag des PartnerFonds auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wegen Rechtsmissbrauchs ab

05.03.2019 – 15:00
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch

München, 05. März 2019 Die PartnerFonds «Kapital für den Mittelstand» Anlage GmbH & Co. KG hat vom Vorstand der Blue Cap AG verlangt, eine außerordentliche Hauptversammlung der Blue Cap AG einzuberufen. Das Einberufungsverlangen beinhaltete die Beschlussvorschläge, die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen, Vertreter der PartnerFonds AG als neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen und dem Alleinvorstand Dr. Hannspeter Schubert das Vertrauen zu entziehen. Der Vorstand der Blue Cap AG hat das Verlangen als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen (s. Ad-hoc-Mitteilung vom 7. Januar 2019). Die PartnerFonds «Kapital für den Mittelstand» Anlage GmbH & Co. KG hat daraufhin gerichtlich beantragt, zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Blue Cap AG ermächtigt zu werden.

Das Amtsgericht München hat diesen Antrag mit heute zugestellter Entscheidung als rechtsmissbräuchlich abgelehnt und damit die Rechtsauffassung der Blue Cap AG bestätigt.

Das Einberufungsverlangen ist rechtmissbräuchlich, weil es einem rechtlich zu missbilligenden Zweck dient und nicht dringlich ist. Das Amtsgericht München stellt u.a. darauf ab, dass im konkreten Fall bei der verfolgten Besetzung des Vorstands der Blue Cap AG mit einem Vertreter der PartnerFonds «Kapital für den Mittelstand» Anlage GmbH & Co. KG nicht gewährleistet wäre, dass die Interessen der Blue Cap AG und ihrer übrigen Aktionäre ausreichend berücksichtigt werden. Der Beschluss des Amtsgerichts München ist noch nicht rechtskräftig.

Guten Tag, mein Name ist Lisa Marie Schraml

Investor Relations & Corporate Communications


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