CORPORATE
GOVERNANCE UND
COMPLIANCE

Die Blue Cap AG bekennt sich zu den anerkannten Grundsätzen der Corporate Governance, einer verantwortungsbewussten und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Wesentliche Aspekte sind eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Offenheit und Transparenz in der Unternehmenskommunikation und die Wahrung der Aktionärsinteressen. Gemeinsam mit der Einhaltung von Compliance-Prinzipien bildet sie die Grundlage für das Vertrauen unserer Anleger, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und auch der Öffentlichkeit in das Unternehmen.


Organe

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der Blue Cap AG. Die Zuständigkeiten dieser drei Organe sind im deutschen Aktiengesetz und durch die Satzung der Blue Cap geregelt.

Vorstand
Die Blue Cap AG wird nach dem dualistischen Leitungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat gelenkt. Der Vorstand ist das alleinige Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft und leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam Verantwortung für die Unternehmensleitung.

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft. Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert. Informationen zu den Schwerpunkten der Aufsichtsratstätigkeit sind im Bericht des Aufsichtsrats im jeweiligen Geschäftsbericht zu finden.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung geregelt.

Hauptversammlung
Die Hauptversammlung als Zusammenkunft der Aktionäre entscheidet insbesondere über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns, Satzungsänderungen, die Wahl des Abschlussprüfers sowie bestimmte Kapitalmaßnahmen. Pro Geschäftsjahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt, an deren Teilnahme jeder Aktionär berechtigt ist.

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Blue Cap AG, München, sind nicht verpflichtet, eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abzugeben, haben jedoch im Interesse der Information der Aktionäre und des Kapitalmarkts entschieden, sich freiwillig zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erklären.

Compliance

Die Blue Cap AG steht für eine Unternehmenskultur der individuellen und kollektiven Verantwortung, für ethisches Handeln und für die Einhaltung von Regeln.

Unser Compliance-Management-System umfasst die Aufgaben Prävention, Identifikation und Sanktion von Rechts- und Regelverstößen. Auf Ebene der Holding sowie der Portfoliounternehmen sind Compliance-Beauftragte eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, das Thema im Alltag zu verankern und die Mitarbeitenden mit den Compliance-Themen über jährliche Schulungen vertraut zu machen und ihnen bei Fragen oder Bedenken bezüglich der Einhaltung von Compliance-Regeln jederzeit zur Verfügung zu stehen.

Für die Meldung von Compliance-Verstößen wurde eine Whistleblower-Hotline implementiert, die es den Mitarbeitenden ermöglicht, anonym und ohne Sorge vor negativen Konsequenzen auf Missstände hinzuweisen.

Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren der Blue Cap-Gruppe gem. § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ermöglicht Mitarbeitenden und externen Personen, auf Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Blue Cap-Gruppe im eigenen Geschäftsbereich oder dem eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sein könnten. Damit stellt die Blue Cap sicher, dass jeder eingehende Hinweis sorgfältig und transparent behandelt wird und den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 8 LkSG entspricht.

Ein gruppenweit einheitlicher Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie eine ebenfalls einheitliche Anti-Korruptions-Richtlinie sorgen für Klarheit über sensible Themenbereiche und erwünschte Verhaltensweisen. Sie dienen den Mitarbeitenden der Holding und der Beteiligungen als Wegweiser im täglichen Geschäft.

Satzung

Hier finden Sie die Satzung der Blue Cap AG in der aktuellen Fassung. Die Satzung enthält neben allgemeinen Bestimmungen insbesondere Regelungen zu den zentralen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung), dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung.

Abschlussprüfer

Der Konzernabschluss wird seit dem Jahresabschluss 2019 nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Auf den Einzelabschluss der Blue Cap AG finden unverändert die Vorschriften des HGB Anwendung.

Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss der Blue Cap AG und des Konzerns ist seit 1. Januar 2012 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Deloitte“). Dabei werden seitens Deloitte interne Vorschriften und internationale Richtlinien zur internen Rotation der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und damit zur Wahrung der Unabhängigkeit befolgt, die über das gesetzlich Notwendige hinausgehen. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2019 Christof Stadter. Weiterer Unterzeichner ist Michael Hehl (seit 2023).

Deloitte hat die Jahresabschlüsse der Blue Cap AG und des Konzerns sowie die jeweiligen Lageberichte geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Meldepflichtige
Wertpapiermitteilungen

Gemäß Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) sind Personen, die bei der Blue Cap AG Führungsaufgaben wahrnehmen, dazu verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Blue Cap-Aktien zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen. Die Meldepflicht gilt für Geschäfte, die getätigt werden, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (Grenze gilt seit 1. Januar 2020) erreicht worden ist. Es besteht keine Meldepflicht für zuvor vorgenommene Geschäfte. Die Berechnung erfolgt gesondert für jede meldepflichtige Person. Die Meldefrist beträgt drei (3) Geschäftstage nach dem Datum des Eigengeschäfts.

Guten Tag, mein Name ist Lisa Marie Schraml

Investor Relations & Corporate Communications


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